Feuerwehr
Entschuldigungen sind spätestens innert 10 Tagen nach versäumter Übung schriftlich an die Gemeindekanzlei Schluein einzureichen.
Entschuldigungen sind spätestens innert 10 Tagen nach versäumter Übung schriftlich an die Gemeindekanzlei Schluein einzureichen.